Salicylsäure reduzieren: Farbstoffe vermeiden
Übersicht Problem-Farbstoffe I Unbedenkliche Farbstoffe I Exkurs Azofarbstoffe I E 100 Kurkurmin I E 102 Tartrazin I E 104 Chinolingelb I E 110 Gelborange S I E 120 Echtes Karmin I E 122 Azorubin I E 123 Amaranth I E 124 Cochenillerot A I E 127 Erythrosin I E 129 Allurarot AC I E 151 Brilliantschwarz BN I E 154 Braun FK I E 155 Braun HT I E 160 b Annatto I E 162 Betanin I E 163 Anthocyane I E 180Litholrubin BK I Zum Nach- und Weiterlesen
Im Beitrag „Salicylsäure reduzieren: Konservierungsstoffe vermeiden“ ging es um Konservierungsstoffe und Antioxidantien, die
- besonders häufig zu Unverträglichkeitsreaktionen führen und
- besonders bei Samter-Trias bzw. Salizylat-Intoleranz Probleme machen.
In diesem Beitrag geht es nun um Farbstoffe, die ebenfalls häufig als Zusatzstoffe in Lebensmitteln und in Hygieneprodukten zu finden sind – und die ebenfalls die Symptome des Samter Syndroms hervorrufen können bzw. für Menschen mit Salizylat-Intoleranz unverträglich sind.
Warum machen Farbstoffe bei Salicylsäure-Unverträglichkeit Beschwerden?
Wie schon bei den Konservierungsstoffen und Antioxidantien gibt es auch bei den Farbstoffen solche, die entweder Salicylate enthalten oder chemisch eng mit ihnen verwandt sind, so dass sie ähnliche Beschwerden hervorrufen können. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn man weiss, dass Salicylsäure häufig bei der Produktion künstlicher Aromen, Geruchsstoffe und Farbstoffe eingesetzt wird.
In Europa sind zur Zeit 45 Farbstoffe für Lebensmittel zugelassen. Die meisten sind für Menschen mit Salicylsäure-Unverträglichkeit problematisch. Manche können sogar zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen führen. Man erkennt Farbstoffe daran, dass ihre Zusatzstoffnummern in dem für Farbstoffe reservierten Bereich von E 100 bis E 180 liegen.
Welche Farbstoffe sind problematisch? Übersicht
Hier folgt eine schnelle Übersicht der problematischen Farbstoffe – und eine kurze Liste der Farbstoffe, die vom Food Intolerance Network auch für Menschen mit Unverträglichkeiten gegen Salicylate, Amine oder Glutamate als unbedenklich („failsafe“) eingestuft werden. Weiter unten in diesem Beitrag folgen dann ausführliche Infos über Azofarbstoffe und zur Wirkung und Verwendung der problematischen Farbstoffe (in der Reihenfolge ihrer E-Nummern).
Farbstoffe mit hohem Salicylsäuregehalt
- E 100 Kurkurmin (Kurkuma enthält 76,4 mg Salicylsäure auf 100g Ware¹)
Farbstoffe, die chemisch eng verwandt sind mit Salicylsäure
- Alle Azofarbstoffe: E 102 Tartrazin, E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin, E 123 Amaranth, E 124 Cochenillerot A, E 129 Allurarot AC, E 151 Brillantschwarz BN, E 154 Braun FK, E 155 Braun HT, E 180 Litholrubin BK
- E 120 Echtes Karmin (auch Cochenille oder Karminrot genannt)
Farbstoffe, die häufig allergische Reaktionen auslösen
- E 127 Erythrosin
- E 160 b Annatto
Auch bei natürlichen Farbstoffen: Vorsicht!
Über diese bekanntermaßen problematischen Farbstoffe hinaus mahnt die Seite Food Intolerance Network allgemein zu Vorsicht bei natürlichen Farbstoffen, die aus Pflanzen gewonnen werden und deshalb einen hohen Gehalt an Salicylaten, Aminen oder Glutamaten haben können (hier sind nur die auch in Europa zugelassenen Farbstoffe gelistet):
- E 140 Chlorophylle / Chlorophylline und E 141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle / Chlorophylline
- E 160 c – f und E 161 b Carotinoide (z.B. Lycopin aus Tomaten oder Paprikaextrakt: Paprika enthält bis zu 203 mg Salicylsäure auf 100g Ware¹)
- E 162 Betanin (aus roter Beete; z.T. wird auch konzentrierter Rote Beete-Saft verwendet – dann ohne E-Nummer, aber in der Zutatenliste aufgeführt)
- E 163 Anthocyane (wird aus schwarzem Mais, roten Trauben oder anderem roten/blauen/violetten Obst gewonnen)
Als unbedenklich eingestufte Farbstoffe
Es gibt auch Farbstoffe, die das Food Intolerance Network als unbedenklich („failsafe“) einstuft. Leider ist diese Liste sehr kurz:
- E 101 Riboflavin
- E 160 a Beta-Carotin
- E 170 Calciumcarbonat
- E 172 Eisenoxide und -hydroxide
Exkurs: Azofarbstoffe
Besonders problematisch für Menschen mit Salicylsäure-Intoleranz ist die Gruppe der Azofarbstoffe (E 102 Tartrazin, E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin, E 123 Amaranth, E 124 Cochenillerot A, E 129 Allurarot AC, E 151 Brillantschwarz BN, E 154 Braun FK, E 155 Braun HT, E 180 Litholrubin BK) . Aufgrund ihrer chemischen Struktur rufen Azofarbstoffe häufig Kreuzreaktionen bei Salicylsäure- und Benzoe-Unverträglichkeit sowie generell bei Asthmatikern hervor. Typisch sind Atemschwierigkeiten und Hautausschläge. Auch Heuschnupfen, verschwommenes Sehen und Hautflecken können auftreten. Außerdem stehen Azofarbstoffe unter starkem Verdacht, ein Auslöser von Hyperaktivität zu sein.
Die Ausgangsverbindung von Azofarbstoffen – Anilin – wird verdächtigt, Krebs auszulösen. Da einige Azofarbstoffe durch Enzyme in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten werden gelten auch sie als krebserzeugend.
Bis 1989 waren in Deutschland sechs Azofarbstoffe für Lebensmittel erlaubt (E 102, E 110, E 122, E 123, E 124, E 151). 1989 wurde E 102 Tartrazin verboten. Mit der Vereinheitlichung der in der EU zugelassenen Zusatzstoffe 1993 wurde Tartrazin wieder zugelassen, zusammen mit 5 neuen Azofarbstoffen: E 129 Allurarot AC, E 128 Rot 2G (Zulassung wurde aufgrund der Krebs verursachenden Wirkung bei Tieren 2007 wieder aufgehoben), E 154 Braun FK, E 155 Braun HT sowie E 133 Brillantblau.
Seit dem 21. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die die Azofarbstoffe E 102 Tartrazin, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin. E 124 Cochenillerot oder E 129 Allurarot enthalten aufgrund einer Studie der britischen Food Standards Agency in der Europäischen Union mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet werden. Die übrigen Azofarbstoffe wurden in dieser Studie nicht untersucht.
In Skandinavien werden Azofarbstoffe seit einem freiwilligen Agreement mit der Lebensmittelindustrie nicht in Kinder-Süßigkeiten verwendet. In verschiedenen Ländern sind unterschiedliche Azofarbstoffe verboten.
E 100 Kurkurmin
Der gelbe bis orangene Farbstoff Kurkurmin, auch bekannt als das Gewürz Kurkuma, enthält extrem viel Salicylsäure (76,4 mg/100g¹). Für Samter-Betroffene und alle Menschen mit einer Salicylsäure-Intoleranz ist er deshalb ein absolutes No go.
Kurkumin kommt natürlicherweise im Wurzelstock der zu den Ingwergewächsen gehörenden Gelbwurz (Kurkuma, Curcuma) vor und kann durch Extraktion gewonnen werden. Kurkumin wird aber auch synthetisch hergestellt sowie mit Hilfe von Bakterien durch Fermentation gewonnen.
Wird Kurkuma als Extrakt der Kurkuma-Wurzel oder als Kurkuma-Pulver verwendet, gilt es übrigens nicht als Farbstoff, sondern als „färbendes Gewürz“ und muss dann keine E-Nummer tragen.
Verwendung:
Kurkumin ist als Lebensmittelfarbe zugelassen unter anderem für: Margarine, Halbfettmargarine und andere Fette (qs*), Marmeladen, Konfitüren und ähnliche Produkte (qs), Kartoffelflocken (qs), nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (max. 100 mg/l), Wurst und Pasteten (max. 20 mg/kg) und zum Färben von Currypulver.
Zum Beitrag Curcurmin, Kurkuma und Salicylate
E 102 Tartrazin
Tartrazin färbt Lebensmittel zitronengelb. Um verschiedene Gelb-, Grün- oder auch Brauntöne zu erreichen, wird Tartrazin oft in Mischung mit anderen Farbstoffen eingesetzt. Tartrazin ghört zur Gruppe der Azofarbstoffe und ist damit für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich und steht unter starkem Verdacht, Hyperaktivität auszulösen (s. „Azofarbstoffe“ oben).
In Norwegen ist Tartrazin verboten. In Deutschland und Österreich wurde ein Verbot im Zuge der gesetzlichen EU-Angleichungen wieder aufgehoben.
Verwendung:
Tartrazin wird u.a. eingesetzt für Frucht- und Kräuterliköre, Spirituosen, Obst- und Fruchtweine, aber auch für nicht alkoholische, aromatisierte Getränke, Brausen und Brausepulver, Bubble Teas, feine Backwaren, Speiseeis, Süßwaren und Desserts, gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide, Puddingpulver, für Senf und Würzsoßen, aromatisierten Schmelzkäse, Fisch- und Krebspasten, in Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß, in Wasabi, in Nahrungsergänzungsmitteln, als Farblack für Dragees und zum Färben von Käserinden und Kunstdärmen.
Tartrazin wird auch zum Färben von Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln und Textilien verwendet.
E 104 Chinolingelb
Der Azofarbstoff Chinolingelb erzeugt unterschiedliche Gelb-Nuancen. Zusammen mit blau färbenden Stoffen wird es eingesetzt, um Lebensmittel grün zu färben.
Chinolingelb ist dafür bekannt, besonders bei Menschen mit Unverträglichkeiten, Allergien und Asthma Beschwerden hervorzurufen. Lebensmittel, die Chinolingelb enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den folgenden Hinweis auf dem Etikett tragen: „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Zum 1. Juni 2013 wurde die erlaubte Tagesdosis in der EU von bisher maximal 10 mg/kg Körpergewicht auf 0,5 mg/kg Körpergewicht gesenkt. In den USA ist Chinolingelb für Lebensmittel verboten.
Verwendung:
Chinolingelb wird u.a. eingesetzt für Brausepulver, Brausen, Sirup, aromatisierten Schmelzkäse, Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß, Räucherfisch, Speiseeis, Pudding und Desserts, Götterspeise, Kaugummi, Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide, Spirituosen, Frucht- und Obstweine, Süßwaren, Senf und Würzsoßen, Lutschtabletten, Nahrungsergänzungsmittel, Marmelade, Konfitüre und Gelee (qs*).
E 110 Gelborange S
Der künstliche Farbstoff Gelborange färbt Lebensmittel gelblich orange. Um verschiedene Gelb- oder auch Brauntöne zu erreichen, wird Gelborange S oft in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt.
Gelborange S gehört ebenfalls zur Gruppe der Azofarbstoffe und ist damit für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich und steht unter starkem Verdacht, Hyperaktivität auszulösen. Im Tierversuch sind Nierentumore aufgetreten. Zum 1. Juni 2013 wurde die erlaubte Tagesdosis in der EU von bisher maximal 2,5 mg/kg Körpergewicht auf 1 mg/kg Körpergewicht gesenkt.
Verwendung:
Gelborange S wird bevorzugt eingesetzt für Fertignahrung wie Zitrusfrüchtejoghurt oder in gelblichen Käsesorten. Der Azofarbstoff ist aber auch zugelassen für: Surimi und Lachsersatz (max. 500 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg), Senf (max. 300 mg/l), Gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (max. 200 mg/kg), Asia Reis und Ednusssnacks, aromatisierten Schmelzkäse (max. 100 mg/kg), Seelachs und Krabben, Fleisch- und Fischersatzprodukten aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg), Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l), Brausepulver, Brause, Bubble Teas, Sirup (max. 50 mg/l), Speiseeis, Pudding, Götterspeise, Desserts (max. 50 mg/kg), Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 50 mg/kg), Süßwaren wie Fruchtgummi (max. 50 mg/kg), Marmeladen, Konfitüren, Fruchtzubereitungen (qs).
Darüber hinaus dient es zum Färben von Kosmetika, Arzneimitteln und Textilien.
E 120 Echtes Karmin (auch Cochenille oder Karminrot)
Das Echte Karmin färbt leicht bis leuchtend rot und ist unter den Lebensmittelzusatzstoffen der einzige Farbstoff tierischer Herkunft. Echtes Karmin wird aus den befruchteten, getrockneten Weibchen der Scharlach-Schildlaus (Coccus cacti) gewonnen, die auf einer bestimmten Kaktusart vor allem in Mexiko und Peru leben. Durch Extraktion kann der Farbstoff Karminsäure aus der Laus isoliert werden. Wird Karminsäure mit Aluminiumsalzen gefällt, entsteht Karmin.
Auch für Karmin besteht eine bekannte Kreuzreaktion zur Salicylsäure- und Benzoe-Unverträglichkeit sowie zu Asthma: Karminrot ruft bei Menschen mit diesen Beschwerden besonders häufig Asthma oder Hautreaktionen hervor. Es wurden allergische Reaktionen bis zur Anaphylaxie beschrieben.
Auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Europäischen Kommission wird Echtes Karmin heute nur noch selten und dann vor allem in alkoholischen Getränken eingesetzt. In der Kosmetik-Industrie findet der Farbstoff jedoch nach wie vor Anwendung in Lippenstiften.
Verwendung:
Echtes Karmin darf u.a. in folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden: essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs*), Marmeladen, Konfitüren, Fruchtzubereitungen (qs*), Süßigkeiten (max. 300 mg/kg), rot geäderter Käse (max. 125 mg/kg), Wurst (je nach Sorte unterschiedlich), Frühstücksgetreideprodukte mit Fruchtgeschmack (200 mg/kg), Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg).
Darüber hinaus färbt Karmin Arzneimittel und Textilien.
E 122 Azorubin
Azorubin färbt Lebensmittel rot. Um Violett- und Brauntöne zu erhalten, wird Azorubin in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt. Azorubin gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und ist chemisch eng verwandt mit Amaranth (E 123). Als Azofarbstoff ist Azorubin für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich und steht unter starkem Verdacht, Hyperaktivität auszulösen (s. „Azofarbstoffe“ oben).
Verwendung:
Azorubin ist für dieselben Lebensmittel zugelassen wie E 110 Gelborange S. Der Stoff ist zudem zum Färben von Kosmetika, Arzneimitteln und Textilien zugelassen.
E 123 Amaranth
Amaranth färbt Lebensmittel dunkelrot. Es gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe, ist chemisch eng verwandt mit Azorubin (E122), hat aber nichts zu tun mit dem südamerikanischen Getreide gleichen Namens. Als Azofarbstoff ist Amaranth für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich (s. „Azofarbstoffe“ oben).
Amaranth darf ausschließlich eingesetzt werden in Kaviar (max. 30 mg/kg) und in Likören und Spirituosen (max. 30 mg/l).
Darüber hinaus wird der Farbstoff in Arzneimitteln, Kosmetika und Textilien eingesetzt.
E 124 Cochenillerot A
Cochenillerot A, auch: Ponceau 4R oder Victoriascharlach 4R genannt, färbt Lebensmittel rot. Um Violett- oder Brauntöne zu erhalten, wird Cochenillerot mit anderen Farbstoffen gemischt. Cochenillerot ist eng mit dem Amaranth (E 123) verwandt. Als Azofarbstoff ist Cochenillerot für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich und steht unter starkem Verdacht, Hyperaktivität auszulösen (s. „Azofarbstoffe“ oben).
In einigen Ländern wie USA, Norwegen und Finnland wird Cochenillerot als krebserregend eingestuft. In den USA ist der Einsatz in Lebensmitteln verboten. Zum 1. Juni 2013 wurde die erlaubte Tagesdosis von bisher maximal 4 mg/kg Körpergewicht auf 0,7 mg/kg Körpergewicht gesenkt.
Verwendung:
Cochenillerot ist als Lebensmittelfarbe zugelassen für essbare Käserinden und Wursthüllen (*qs) sowie für Soßen, Würzmittel, Chutneys (500 mg/kg), Lachsersatz, Surimi (500 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg), Senf (300 mg/kg), Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l), gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (200 mg/kg), Schmelzkäse (100 mg/kg), Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg), Süßwaren, Speiseeis, Desserts (50 mg/kg), Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (50 mg/kg), Brausepulver, Brausen, Sirup (max. 50 mg/l).
Weitere Produkte, in denen traditionell Cochenillerot enthalten war oder noch ist: spanische Chorizo-Wurst, Trinkjoghurt Erdbeer, Bubble Teas, Schaumwaffeln, Fruchtgummis, „Englischer Früchtekuchen“ (Fassbender), Chlorhexamed Mundspüllösung, Cocktailkirschen, Götterspeise, Aperol.
Der Farbstoff ist außerdem zum Färben von Arzneimitteln, Kosmetika und Textilien zugelassen. Auch künstliches Blut in Film- und Theaterproduktionen enthält diesen Farbstoff.
E 127 Erythrosin
Erythrosin färbt Lebensmittel rosa bis rot.
Der Farbstoff ist in letzter Zeit wegen möglicher Allergieauslösung und möglicher Beeinflussung der Schilddrüsenfunktionen ins Zwielicht geraten. Der Eingriff in die Schilddrüsenfunktion soll z. B. unkontrollierte Impulsivität von hyperaktiven Kindern auslösen können. Daneben wurden hormonelle Effekte beobachtet, die eine Förderung von Brustkrebs befürchten lassen.
Verwendung:
Inzwischen ist Erythrosin in Lebensmitteln nur noch für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen und Kaiserkirschen in Fruchtsalaten zugelassen. (In sauren Lösungen bildet sich Erythrosinsäure, die kaum löslich ist. Aus diesem Grund ist Erythrosin der einzige Lebensmittelfarbstoff mit dem die Kirschen für den Obstsalat gefärbt werden können, ohne dass die Farbe in den Saft übergeht.)
Erythrosin ist darüber hinaus als Farbstoff für Arzneimittel und Kosmetika, z.B. in Lippenstiften, im Einsatz.
E 129 Allurarot AC
Das rot färbende Allurarot gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe. Als Azofarbstoff ist Cochenillerot für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich und steht unter starkem Verdacht, Hyperaktivität auszulösen (s. „Azofarbstoffe“ oben).
Die Verwendung in Lebensmitteln ist in Dänemark, Schweden, Belgien, der Schweiz und Frankreich verboten. In Österreich war seine Verwendung bis zum EU-Beitritt ebenfalls verboten, ist inzwischen aber erlaubt. In Schweden ist die Verwendung im Tierfutter verboten, aber der Farbstoff findet sich in Gummibärchen und anderen Süßigkeiten. Jetzt wird ein Verbot diskutiert.
Verwendung:
Allurarot ist als Lebensmittelfarbe zugelassen u.a. für britisches Frühstücksfleisch (Luncheon Meat; max. 25 mg/kg), britische Frühstückswürstchen (Breakfast Sausages; max. 25 mg/kg), Hackfleisch mit einem Getreideanteil von mindestens 4 % (max. 25 mg/kg), Brausepulver, Brausen, Sirup (max. 100 mg/l), aromatisierten Schmelzkäse (max. 100 mg/kg), Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg), Speiseeis, Pudding, Desserts (max. 150 mg/kg), Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg), gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (max. 200 mg/kg), Süßwaren (max. 300 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg).
Der Farbstoff ist darüber hinaus zur Färbung von Kosmetika und Parfüms, nicht jedoch von Arzneimitteln zugelassen.
E 151 Brillantschwarz BN
Brillantschwarz (auch Schwarz PN) allein kann keine Schwarzfärbung erzeugen. Für schwarze Färbungen wird es daher in Mischungen mit E 110 und E 102 eingesetzt. Es können auch violette und braune Farbtöne erzielt werden. In Kosmetika wird Brillantschwarz meist für braune Farbtöne eingesetzt. Als Azofarbstoff ist Brillantschwarz für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich (s. „Azofarbstoffe“ oben).
Verwendung:
Brillantschwarz ist zugelassen u.a. für die Lebensmittel: Süßwaren (max. 300 mg/kg), Fischrogenerzeugnisse (Kaviarersatz, max. 300 mg/kg), Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg), Würzsoßen (max. 300 mg/l). Mit Brillantschwarz z.B. werden auch Saucen und Lakritze gefärbt.
Brillantschwarz ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika wie Shampoos, Schaum- und Duschbäder sowie flüssige Seifen zugelassen.
E 154 Braun FK
Braun FK ist ein gelblich-braunes Gemisch von sechs verschiedenen Azofarbstoffen. Als Azofarbstoff ist Braun FK für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich (s. „Azofarbstoffe“ oben).
In Tierversuchen wurden Schädigungen von Herz und Leber festgestellt. Viele Organe werden durch ein Stoffwechselprodukt von Braun FK verfärbt. Die EU-zulässige Höchstmenge beträgt in verzehrfertigen Lebensmitteln 20 mg/kg.
Verwendung:
Braun FK ist nur zugelassen für eine britische Fischspezialität („Kippers“, also geräucherte Heringe).
Braun FK darf in der EU nicht für Arzneimittel und Kosmetika verwendet werden.
E 155 Braun HT
Braun HT ist als Azofarbstoff für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich (s. „Azofarbstoffe“ oben). Der eigentliche Farbstoff enthält nach Angaben des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU „etwa 20 Prozent eines nicht identifizierten Zusatzfarbstoffes“. Braun HT kann sich in Nieren und Lymphgefäßen ablagern und Allergien auslösen. Die erlaubte Tagesdosis beträgt 0–3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.
Verwendung:
Braun HT ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Der Farbstoff kommt überwiegend in Süßwaren (max. 50 mg/kg) wie z.B. Schokolade zum Einsatz ist aber auch zu finden in: Speiseeis (max. 50 mg/kg), Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck (max. 50 mg/kg), Soßen und Würzmitteln (max. 500 mg/kg).
In der EU ist Braun HT weder für Arzneimittel noch für Kosmetika zugelassen.
E 160 b Annatto
Der natürliche Farbstoff Annatto (Bixin, Norbixin) gehört zu den Carotinoiden. Er färbt Lebensmittel gelb. Annatto ist bekannt dafür, bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen der Haut auszulösen.
Herstellung:
Annatto wird auf unterschiedliche Weise aus den Samenschalen der Früchte des tropischen Baumes Bixa orellana gewonnen, der in Indien, Sri Lanka und Indonesien angebaut wird: Bei der chemischen Extraktion mit Lösemitteln wird zunächst Bixin frei, das in einer weiteren chemischen Reaktion zu Norbixin wird. Erfolgt die chemische Extraktion mit Natronlauge, entsteht das Natriumsalz des Norbixins. Wird Annatto aus pflanzlichen Ölen extrahiert, wird überwiegend Bixin gewonnen. Annatto kann zudem durch chemische Veränderung des Farbstoffs Lycopin, das unter anderem in Tomaten vorkommt, hergestellt werden. Der gelbe Farbstoff ist eine Mischung der beiden Verbindungen Bixin und Norbixin. In der Regel wird jedoch nicht der reine Farbstoff, sondern ein Annatto-Extrakt, in dem der Farbstoff selbst lediglich 30 % ausmacht, eingesetzt.
Verwendung:
Annatto ist als Lebensmittelfarbe zugelassen u.a. für: Gebäck (max. 10 mg/kg), Desserts (max. 10 mg/kg), Käse, Schmelzkäse (max. 15 mg/kg), Speiseeis (max. 20 mg/kg), essbare Käse- und Wursthüllen (max. 20 mg/kg), Knabbergebäck aus Kartoffeln oder Getreide (max. 20 mg/kg).
E 162 Betanin
Betanin (auch Betenrot, Beetenrot, Betanoin) ist ein natürlicher rotvioletter Farbstoff, der aus roten Rüben (Rote Beete) gewonnen wird. Wesentlich häufiger als der isolierte Farbstoff werden jedoch Saftkonzentrate eingesetzt. Sie gelten, wenn nicht der enthaltene Anteil Betanin gezielt erhöht wurde, als färbendes Lebensmittel und tragen daher keine E-Nummer. In der Zutatenliste werden sie jedoch aufgeführt.
Rote Beete enthält Salicylsäure, jedoch in relativ geringen Maßen (frische Rote Beete: 0,11mg/100g¹).
Verwendung:
Betanin ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Es wird insbesondere eingesetzt in: Frühstücksgetreideflocken (max. 200 mg/kg), Speiseeis (qs*), Fruchtjoghurt und Desserts (qs), Kaugummi (qs), Suppen und Soßen (qs).
Darüber hinaus ist Betanin zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen.
163 Anthocyane
Anthocyane sind die wichtigste Gruppe roter, blauer und violetter Farbstoffe in Pflanzen. Sie verleihen unter anderem Weintrauben, Heidelbeeren, Holunderbeeren, Kirschen, Rotkohl und Auberginen ihre kräftigen Farben. Anthocyane werden durch Extraktion aus schwarzem Mais, Obstsorten und vor allem den Schalen roter Trauben (Trester in der Weinherstellung) gewonnen.
Häufiger als die isolierten Farbstoffe wird jedoch Traubenschalenextrakt eingesetzt. Er gilt, wenn nicht der enthaltene Anteil eines Anthocyans gezielt erhöht wurde, als färbendes Lebensmittel. Als solches trägt er keine E-Nummer, ist aber in der Zutatenliste gekennzeichnet.
Anthocyane gelten als unbedenklich. Allerdings enthalten die Früchte und Gemüse, aus denen die Farbstoffe bzw. Extrakte gewonnen werden sämlich Salicylsäure (frischer roter Traubensaft z.B. 0,88 mg/100g¹).
Verwendung:
Anthocyane sind ohne Höchstmengenbeschränkung (qs*) für Lebensmittel allgemein zugelassen. E 163 ist insbesondere zugelassen für: Frühstücksgetreideflocken, rot geäderten Käse, Konfitüren und Gelees, Getränke.
Anthocyane sind zudem für Arzneimittel und Kosmetika zugelassen.
E 180 Litholrubin BK
Litholrubin (auch Rubinpigment BK) färbt Lebensmittel rot. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und ist als solcher für Menschen mit Salicylsäure- oder Benzoe-Unverträglichkeit oder Asthma besonders bedenklich (s. „Azofarbstoffe“ oben). Verschiedenste Nebenwirkungen auf Nieren, Schilddrüse, Milz und Infektabwehr. Gelegentlich Allergien.
Verwendung:
Litholrubin ist ausschließlich als Farbstoff für essbare Käserinde (qs*) sowie Lippenstifte / Lippenpflegestifte und Make-up zugelassen.
Erläuterungen und Zitate:
*qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
¹Quelle: Swain, AR, Dutton S’P, Truswell AS. Salicylates in foods. Ja Am Diet Assoc. 1985 Aug, 950 – 960.
Zum Nach- und Weiterlesen:
http://www.zusatzstoffe-online.de
http://fedup.com.au/information/information/complete-lists-of-additives
http://www.ugb.de/lebensmittel-im-test/azofarbstoffe-in-lebensmitteln/druckansicht.pdf
http://www.zusatzstoffmuseum.de/lexikon-der-zusatzstoffe/
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_in_der_Europ%C3%A4ischen_Union_zugelassenen_Lebensmittelzusatzstoffe
Hallo Frau Sedelies,
jetzt haben Sie hier schön über Farbstoffe referiert. Das macht das Leben mit Saliys natürlich noch viel komplizierter.
Meine eigentliche Frage dazu ist aber eine andere. Gibt es Erfahrungen (z.B von Usern) mit gefärbten Nahtmaterial (nicht resorbierend) nach einer OP?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Hallo Sebastian,
ja: Life’s a bitch … 😉
Mit Nahtmaterial habe ich keine Erfahrung: vielleicht kann jemand anderes was dazu sagen?
Viele Grüße!
Sylke